Das Kreissportgericht Aschaffenburg wird den Fall Anfang nächster Woche verhandeln, teilte dessen Vorsitzender Reinhard Staab am Freitag auf telefonische Nachfrage mit.
Staab: Absage unumgänglich
Eine unmittelbare Folge hatte das laufende Verfahren bereits: Das für Freitagabend angesetzte Relegationsspiel zwischen dem A-Klasse-Zweiten TSV Eisenbach und dem Kreisklasse-Zwölften Kickers Gailbach wurde abgesetzt. »Wir mussten sofort reagieren«, sagte Staab, der auf mögliche Wettbewerbsverzerrungen verweist: Wenn sich zum Beispiel ein Eisenbacher gegen Gailbach verletzt hätte und für ein etwaiges zweites Entscheidungsspiel ausgefallen wäre.
Ungewiss ist bis zum Urteil, ob der TSV überhaupt auf die Kickers trifft. Die Rechnung ist relativ einfach: Verliert Haibach nur die drei Punkte aus dem Obernau-Spiel, ändert sich an den Platzierungen in der Abschlusstabelle nichts. Die Alemannia-Reserve wäre zwar punktgleich mit Gailbach, hat aber im direkten Vergleich die Nase vorn.
Absteiger Sulzbach kann hoffen
Wird den Haibachern ein weiterer Zähler abgezogen, müssten sie in die Relegation. Bei einer zusätzlichen Strafe von zwei oder mehr Punkten - drei sind durchaus gängige Praxis - , fielen sie noch hinter den SV Sulzbach auf einen direkten Abstiegsplatz zurück. Die Gailbacher wären gerettet, die Sulzbacher dürften in das Entscheidungsspiel gegen Eisenbach.
Kickers-Vorsitzender Erich Klein glaubt, »dass wir am grünen Tisch die Klasse halten. Wenn wir spielen müssen, ist das aber auch kein Problem.« Den sportlichen Mut schöpft Klein aus dem 2:2 in Unterafferbach am letzten Spieltag: »Ich möchte nicht gegen uns spielen, die Mannschaft ist richtig gut drauf.«
Auf Haibacher Seite hofft Sportvorstand Tobias Rückert auf ein mildes Urteil: »Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, das ist klar. Wir sehen es aber als einen leichten Fall.« Die Information zu unzulässigen Spielereinsätzen habe der Verein nicht erhalten, weil »Postfächer umgestellt« wurden, sagt Rückert, der erst seit Ende April im Amt ist. Als er am Donnerstagabend von dem Fall erfahren habe, »bin ich zutiefst erschrocken«.
Laut Spielordnung des BFV gelten für Partien am Saisonende verschärfte Bestimmungen für den Einsatz von Spielern aus höherklassigen Mannschaften in den Reserveteams (siehe Hintergrund). Gegen diese hat die Alemannia mit der Aufstellung des Bayernliga-Akteurs Huth definitiv verstoßen.
Fans umsonst mobilisiert
Bis Anfang nächster Woche gedulden müssen sich neben Haibachern, Gailbachern und Sulzbachern auch die Eisenbacher. »Wir müssen das so hinnehmen«, sagt TSV-Abteilungsleiter Frank Zöller mit einer Portion Wehmut: »Wir hatten für Freitagabend halb Eisenbach mobilisiert, sogar einen Fanbus organisiert.« Der umsonst betriebene Aufwand ist eine Sache, die Mannschaftsaufstellung beim noch offenen zweiten Anlauf eine andere. »Am Freitag hätten wir unsere Traumelf aufbieten können«, sagt Zöller.
Thorsten Schmitt
Hintergrund: Einsatz von Spielern höherklassiger Mannschaften in unteren Ligen
Paragraph 34 der Spielordnung des Bayerischen Fußball-Verbands (BFV) regelt den »Einsatz in verschiedenen Mannschaften«. Für Vereine von der Bayernliga bis zur C-Klasse gelten die folgende Bestimmungen. Für den aktuellen Fall in der Kreisklasse Aschaffenburg 2 ist der Passus zum Saisonfinale entscheidend.
WÄHREND DES SPIELJAHRES
2.1. Nach einem Einsatz in der ersten Halbzeit eines Verbandsspiels
(Meisterschaftsspiels) der höherklassigeren Mannschaft - ausgenommen DFB-Pokalspiele, Totopokal, Hallenmeisterschaften, sonstige Pokalspiele
- darf der Spieler nicht an den nächsten zwei Meisterschaftsspielen der aufstiegsberechtigt spielenden unterklassigeren Mannschaften mitwirken. Die Einsatzbeschränkung endet in jedem Fall nach Ablauf von 10 Tagen.
2.2. Vereine, deren 1. Mannschaft nicht höher als in der Kreisliga spielt und deren untere Herrenmannschaft(en) in einer der untersten beiden Spielklassen im Kreis eingereiht sind, können zusätzlich zu 2.1. bis zu drei beliebige Spieler aus der höherklassigeren Mannschaft(en) ohne Einschränkung sowohl in den höherklassigeren als auch in den unterklassigeren Mannschaften einsetzen.
ZUM SPIELJAHRESENDE
2.3. In den Meisterschafts-, Entscheidungs- oder Relegationsspielen der unterklassigeren Mannschaft(en) eines Vereins, die nach dem letzten Meisterschaftsspielwochenende (Freitag - Sonntag) einer höherklassigeren Mannschaft nachfolgen, dürfen nur Spieler eingesetzt werden, die in den Rückrundenspielen in der/den höherklassigeren Mannschaft(en) ihres Vereins in weniger als fünf (< 5) ausgetragenen Meisterschaftsspielen in der ersten Halbzeit mitgewirkt haben.