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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verurteilte den FCK in Frankfurt zu dieser Bewährungsstrafe und auch zu einer Geldbuße in Höhe von 25 000 Euro.
Anhänger der Pfälzer hatten in der Partie beim SV Sandhausen am 16. Oktober Feuerzeuge und Trinkbecher in den Innenraum und teilweise auch auf das Spielfeld geworfen. Zudem zündeten sie im Südwest-Derby am 24. Oktober beim Karlsruher SC Böller, Rauchbomben und Bengalische Feuer. Die Vollstreckung des Zuschauer-Teilausschlusses werde bis Ende des Jahres zur Bewährung ausgesetzt, teilte der DFB mit. Bei einem schwerwiegenden Wiederholungsfall müssen die «Roten Teufel» in einer Begegnung drei Blöcke der Westtribüne schließen. Der FCK hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Pressemitteilung des FCK
Pressemitteilung des DFB
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