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Im Zweifel für den Angeklagten

Hinterteil-Affäre < 1 Min.

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Kei­ne Fol­gen für den FV Thün­gers­heim hat die »Hin­ter­teil-Af­fä­re« aus dem Spiel der Fuß­ball-Kreis­klas­se Würz­burg 4 am 19. April ge­gen Meis­ter SV Bir­ken­feld. Der FV-Tor­wart hat­te nach Bir­ken­fel­der An­ga­ben sein blan­kes Hin­ter­teil ge­zeigt. Das Kreiss­port­ge­richt (KSG) Würz­burg hat die­se Wo­che ent­schie­den, dass we­der Tor­wart noch Ve­r­ein be­straft wer­den und das Ver­fah­ren ein­ge­s­tellt wird.
  Im Zweifel für den Angeklagten, heißt es im KSG-Urteil. Dass es die Aktion des Keepers gegeben hat, sei nicht eindeutig zu klären gewesen, trotz ausgiebiger Zeugenanhörung.
Keeper: Nur Kleidung gerichtet
Birkenfelds Spielertrainer, Benedikt Strohmenger, hatte angegeben, er habe das Blankziehen kurz vor Spielende selbst gesehen. Der Thüngersheimer Keeper bestritt das und schilderte die fragliche Szene gegenüber dem KSG so: Er habe nach einer Abwehraktion nur seine Kleidung gerichtet und dabei sein Thermo-Oberteil mit den Handschuhen unter seine Spielhose gezogen. Der Torwart versichert, seine Hose dabei nicht nach unten gezogen zu haben und auch nicht auf sein Gesäß geklatscht zu haben.
BFV trägt die Kosten
Der Schiedsrichter bekam von der fraglichen Aktion nichts mit. Von Birkenfelder Seite gab es in der mündlichen Verhandlung mehrere verschiedene Aussagen, die dem Sportgericht nicht reichten, um eine klare Schuld festzustellen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Bayerische Fußball-Verband. Burkard Nadler


Hinterteil-Affäre geht ans Sportgericht
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