Link kopieren
Der SVA hatte protestiert, das BSG den Einspruch, wie berichtet, in dieser Woche abgewiesen.
Altfeld hatte widersprochen, weil die Unparteiischen einen SVA-Treffer in der 80. Minute beim Stand von 1:1 zunächst anerkannten, kurz darauf aber wieder wegen Abseits zurücknahmen. Grund der Rücknahme sollen massive Proteste von Mönchberger Spielern und Zuschauern gewesen sein. Die Tor-Rücknahme war laut BSG allerdings eine Tatsachenentscheidung und kein Regelverstoß. Nur ein Regelverstoß könne geahndet werden. Das Ergebnis bleibt, der SVA ist um 105 Euro ärmer.
»Jeder, der auf dem Sportplatz war, weiß, was passiert ist«, sagte Helmut Freudenberger am Freitag. Der 15-jährige Assistent an der Linie, der zunächst wie der Referee klar auf Tor entschieden habe, sei verbal massiv angegangen worden, unter anderem vom Zwei-Meter-Torwart des VfL. Erst nach den Reklamationen und Einschüchterungen - »mit 100 Mönchberger Zuschauern im Rücken« (Freudenberger) - habe der junge Linienrichter den Schiedsrichter zu sich gebeten und den Treffer zurücknehmen lassen.
Einerseits menschlich zu verstehen sei das Verhalten des jungen Assistenten aus dem Kreis Aschaffenburg. Zum Fairplay hätte es für Freudenberger aber gehört, dass der Linienrichter im Nachhinein zugibt, dass er einen Fehler unter dem Einfluss der Proteste gemacht hat. »Das hat er nicht - und das Sportgericht konnte deshalb eigentlich nicht anders entscheiden«, so Freudenberger. Im Verein herrsche große Enttäuschung darüber, dass diese Ungerechtigkeit keine Konsequenzen habe.
Burkard Nadler
Fügen Sie Schlagworte hinzu, um unter »Meine Themen« Artikel zu den von Ihnen ausgewählten Themen und Orten zu erhalten.
Weitere Inhalte zu diesem Thema
Sie müssen sich anmelden um diese Funktionalität nutzen zu können.
Die Änderungen der Datenschutzeinstellungen werden erst mit einem Neuladen der Seite aktiv. Nicht gespeicherte Änderungen gehen dabei verloren.